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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

1. Anbieterin und Vermittlung

RolloRollo ist ein Angebot der Brezuk GmbH (siehe Impressum). RolloRollo vermittelt Occasions-Checks zwischen dir und Partnergaragen. Der Vertrag über die Prüfung kommt zwischen dir und der Garage zustande. Für die Ausführung haftet die Garage.

2. Anfrage und Buchung

Du gibst an, wann du Zeit hast. Partnergaragen bieten dir passende Zeiten an. Gebucht ist der Termin, sobald du eine Zeit gewählt und bezahlt hast. Vorher ist nichts verbindlich.

3. Preise und Bezahlung

Alle Preise in CHF inkl. MwSt. Der Occasions-Check kostet CHF 240. Du bezahlst bei der Buchung online, mit TWINT oder Karte. RolloRollo nimmt die Zahlung im Auftrag der Garage entgegen.

4. Absage und Nichterscheinen

Bis 24 Stunden vor dem Termin kannst du kostenlos über den Link in der Bestätigungs-SMS absagen, du bekommst den ganzen Betrag zurück. Bei einer späteren Absage oder wenn das Auto nicht zum Termin kommt, erhält die Garage CHF 60 für den blockierten Termin und RolloRollo CHF 10 für die Zahlungsgebühren. Die übrigen CHF 170 erstatten wir dir. Sagt die Garage ab, bekommst du den ganzen Betrag zurück.

5. Der Bericht

Der Bericht ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung, eine Sicht- und Funktionsprüfung ohne Demontage und keine Garantie. Verdeckte Mängel sind möglich. Kostenangaben sind Schätzungen, keine Offerte. Für den Inhalt des Berichts haftet die Garage bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden am Auto während des Termins haftet die Garage nach dem Gesetz. Prüfst du ein fremdes Auto, brauchst du das Einverständnis des Halters.

6. Siegel «RolloRollo geprüft»

Das Siegel gilt 3 Monate oder 3'000 km ab Prüfung, je nachdem, was zuerst eintritt. Es darf nur zusammen mit dem Link zum vollständigen Bericht verwendet werden.

7. Haftung von RolloRollo

Die Brezuk GmbH haftet nur für die korrekte Vermittlung und Abwicklung der Zahlung, nicht für die Arbeit der Garage. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.